Vier Schritte zum Therapieplatz
Der Weg zur Therapie für gesetzlich versicherte Patienten beginnt immer mit der sog. "Psychotherapeutischen Sprechstunde". Daran kann sich eine sogenannte Akuttherapie anschliessen, begrenzt auf 12 Sitzungen. Dann folgt die reguläre Therapie über bis zu maximal (ca.) zwei Jahre . Manchmal folgt anschließend noch eine Nachbetreuungszeit (Rezidivprophylaxe).
Informieren und Auswählen:
- Psychotherapeutische Therapieverfahren kennenlernen
- Die eigenen Problemgebiete verstehen
- Eigene Liste von geeigneten Therapeutinnen und Therapeuten zusammenstellen
Lesen Sie hierzu die Hinweise: Therapeuten finden
Notwendigkeitsbescheinigung beschaffen
Diese bekommen Sie von einem niedergelassenen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung (PTV 11 Formular) nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde
- Sprechstunden Termine vermittelt die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes
- Ihre Krankenkasse unterstützt Sie bei der Suche
- Telefonieren Sie Ihre persönliche Liste von Wunsch-Therapeutinnen und Therapeuten ab
Nicht selten bekommen Patienten schon direkt einen THERAPIEPLATZ angeboten
Überlange Wartezeiten dokumentieren
- Dokumentieren Sie fünf Absagen von kassenzugelassenen Therapeuten mit einer Wartezeit > 3 Monate
- Finden Sie einen Platz in einer Privatpraxis, die mit der Kostenerstattung arbeitet
- Beantragen Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse mit den Formularen
Dies wird je nach Kasse und Region nicht selten sofort genehmigt und Sie haben einen THERAPIEPLATZ
Widerspruch einlegen
- Sie müssen fristgemäß Widerspruch einlegen und manchmal lenkt die Kasse ein, oder:
- Sie beauftragen einen Rechtsanwalt für Sozialrecht und drohen mit einer Klage nach SGB V, § 13 Satz 3)
Sie haben einen einklagbaren Rechtsanspruch auf einen THERAPIEPLATZ!